Medizinische Versorgung

Alle Menschen in der Schweiz haben ein Anrecht auf medizinische Versorgung. Im Asylzentrum gehen Sie bei Beschwerden immer zuerst zu Medic-Help.

Zuerst zum Hausarzt

In der Schweiz ist der Hausarzt oder die Hausärztin die erste Anlaufstelle bei Krankheiten und Unfällen. Sie behandeln Sie und überweisen Sie wenn nötig ans Spital oder andere Fachspezialisten.

Wenn der Hausarzt seine Patienten und Patientinnen und ihre Krankheitsgeschichte kennt, kann er sie besser behandeln. Gehen Sie darum immer zum gleichen Hausarzt.

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Wenn Sie sich krank fühlen, gehen Sie nicht direkt ins Spital, sondern zuerst zum Hausarzt oder zur Hausärztin.

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Gehen Sie bei Notfällen und für die Geburt direkt ins Spital.

Medizinische Betreuung in den anderen Asylzentren

Wenn Sie Asyl beantragt haben (Ausweis N), schutzbedürftig (S) oder vorläufig aufgenommen (F) sind, schliesst die kantonale Behörde eine Krankenversicherung für Sie ab. Wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung (B- oder C-Ausweis) haben, müssen Sie sich selber um eine Versicherung kümmern. Eine Versicherung zu haben ist obligatorisch.

Ärztinnen und Ärzte und das gesamte medizinische Fachpersonal unterstehen der Schweigepflicht: Sie dürfen keine Informationen über Sie als Patientin oder Patient an andere weitergeben. Dafür braucht es Ihr Einverständnis.